AGB

Haftung des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Beanstandungen aller Art muss der Kunde innerhalb von zehn Werktagen ab Lieferdatum der Fotografien schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.


Nutzungs- und Urheberrecht
1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu privaten Zwecken verwenden, eine kommerzielle Nutzung ist ohne die schriftliche Zustimmung und ohne entsprechende Honorierung durch Fabienne Hartmann Fotografie nicht gestattet. Das Urheberrecht bleibt zu jeder Zeit beim Auftragnehmer. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen. Die Nutzungsrechte gelten erst als übertragen, wenn das Honorar vollständig bezahlt ist.
2. Der Kunde erhält ausschliesslich bearbeitete Bilder in voller Auflösung als JPEG. Die Aufbewahrung der digitalen Fotos ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
3. Die Fotos dürfen für private Zwecke im Internet verwendet werden, Fabienne Hartmann muss jedoch gut sichbar unter dem Bilder vermerkt, bzw. verlinkt werden. (Facebook: Fabienne Hartmann Fotografie | Instagram: Fabienne Hartmann Fotografie | Sonstiges: Foto: fabiennehartmann.ch)
4. Wenn der Kunde dem Auftragnehmer angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
5. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, so behält der Auftragnehmer das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden (Website, Portfolios, Social Media, Ausstellungen, etc).


Fotoshootings
1. Die Gestaltung der fotografischen Arbeit ist voll und ganz dem Ermessen des Auftragnehmers überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung, Bildkomposition und Bearbeitung, sowie die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu. Wünsche welche vor dem Shooting durch den Kunden kommuniziert werden, werden wenn möglich und im Rahmen des persönlichen Stils des Auftragnehmers, umgesetzt.
2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Auftragnehmer Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
3. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
4. Wird ein Shooting vor dem festgelegten Termin abgesagt, so steht dem Auftragnehmer eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des Preises des vereinbarten Shootings und beträgt bei Absage bis 48 Stunden vor dem Termin 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung des Shootings geschuldet wäre. Bei Nichterscheinen am Termin ohne Meldung, wird der komplette Betrag fällig und ein Gutschein gilt als eingelöst.
5. Für Absagen oder Probleme durch höhere Gewalt wie z.B Krankheit, Unfall, technisches Versagen oder Elementarereignisse kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.


Vertragsabschluss
1. Buchungen von Fotoshootings die per Telefon, per Mail oder in sonstiger schriftlicher Form vereinbart werden, sind als verbindlich anzusehen.
2. Das geschuldete Honorar muss vor dem Termin bezahlt werden, spätestens jedoch am Tag des Shootings.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Auftragnehmers.